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Kein Schutz vor Klagen gegen Klimaschutz

Umweltinstitut München veröffentlicht CETA-Interpretationserklärung

Gemeinsam mit dem Netzwerk gerechter Welthandel hat das Umweltinstitut München die geplante Interpretationserklärung zum Investitionsschutzkapitel des CETA-Abkommens für alle zugänglich gemacht. Sein Fazit: Auch mit der Interpretationserklärung würde CETA Schadensersatzklagen von Konzernen gegen Umwelt- und Klimaauflagen fördern.

Mitte Juni hat die Ampel-Regierung in ihrer gemeinsamen Handelsagenda die Ratifizierung von CETA angekündigt. Doch zuvor sollte vom CETA Joint Committee eine Interpretationserklärung verabschiedet werden, die den Investitionsschutz auf direkte Enteignung und Diskriminierung beschränkt. Nach einem Leak hat sich das Umweltinstitut München entschieden, den Text der geplanten Interpretationserklärung für alle zugänglich zu machen. Seiner Meinung nach enthält er „viele schöne Worte, aber wenig Substanz.“

Das Problem: In der Interpretationserklärung werde der Versuch unternommen, undefinierte Rechtsbegriffe wie ‚offenkundige Willkür‘ oder ‚offenkundig übertrieben‘ mit anderen undefinierten Rechtsbegriffen zu konkretisieren. Das ändere jedoch nichts daran, dass weiterhin das investorenfreundliche Schiedsgericht entscheidet, welche Klimaschutzmaßnahmen ‚unverhältnismäßig‘ sind.

Zwar wird festgehalten, dass die Klimaziele der Mitgliedsstaaten des Pariser Abkommens ‚berücksichtigt‘ werden sollen, nach dem Umweltinstitut München lasse dies aber weiteren Spielraum für die Schiedsgerichte.

Den Text der Interpretationserklärung finden Sie hier.

Für die kommende Woche ruft das Umweltinstitut München zu Aktionstagen gegen CETA auf. Über 60 Aktionen sind in ganz Deutschland geplant.

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