Mindeslohn
Alnatura erhöht Mindestlohn auf 13 Euro
Ausdruck von Wertschätzung in schwierigen Zeiten
Darmstadt, 30. Juni 2020 | Alnatura erhöht zum 1. Oktober 2020 den internen Mindestlohn von 12 Euro auf 13 Euro. Für über 400 Alnatura Mitarbeitende in den 13 Bundesländern mit Alnatura Märkten bedeutet dies eine wesentliche Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Der momentan vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestlohn beträgt 9,35 Euro, über die nächste Erhöhung zum 1. Januar 2021 wird aktuell beraten.
Den unternehmensinternen Mindeststundensatz passt Alnatura zum wiederholten Male an. Zuletzt hatte Alnatura diesen zum 1. Mai 2019 von 10 auf 12 Euro erhöht. Alnatura Geschäftsführer Rüdiger Kasch: „Unsere positive Umsatzentwicklung haben wir vor allem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Alnatura Märkten zu verdanken. Die Erhöhung der Einkommen ist ein Zeichen der Wertschätzung für die außerordentlichen Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen.“ Bereits zu Beginn der Corona-Krise hatten alle Alnatura Markt-Mitarbeiter eine Sonderzahlung erhalten.
Die Einkommen der Alnatura Mitarbeiter lägen bereits heute in vielen Fällen über den jeweils geltenden Einzelhandelstarifen. Die aktuelle Erhöhung des internen Mindestlohns wirke sich vor allem bei den niedrigeren Einkommensgruppen positiv aus.