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Gentechnik

Gentechnisch veraenderter Mais darf freigesetzt werden

Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der  Sicherheitsbestimmungen keine Risiken fuer Mensch und Umwelt

Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute der Firma Monsanto die Freisetzung von gentechnisch veraendertem Mais zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die Freisetzungen sollen stattfinden in Oberboihingen und Gruensfeld (Baden-Wuerttemberg), Klein Luesewitz und Gerdshagen (Mecklenburg-Vorpommern), Gerbitz und Bergzow (Sachsen-Anhalt), Rasslitz (Sachsen), Duellstadt (Bayern) und Niedermoellrich (Hessen). Die genehmigten Freisetzungsflaechen umfassen eine Groesse von maximal 5000 Quadratmetern je Standort. Die Firma Monsanto darf in den Jahren 2007 bis 2011 maximal 50.000 Pflanzen je Standort und Jahr freisetzen, am Standort Niedermoellrich in den Jahren 2008 bis 2011.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schaedlichen Einfluesse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfuegt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Um eine Verbreitung des gentechnisch veraenderten Mais zu vermeiden, muss der Betreiber zwischen den Freisetzungsflaechen und landwirtschaftlichen Nutzflaechen mit nicht gentechnisch veraendertem Mais 200 Meter Abstand halten. Ferner ist um den gentechnisch veraenderten Mais ein Guertel aus konventionellem Mais zu saeen, der zeitgleich mit dem Genmais blueht. Das gentechnisch veraenderte Saat- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Eine Verfuetterung oder die Verwendung des Mais als Lebensmittel sind nicht zulaessig. Nicht fuer Analysen verwendetes Material muss vernichtet werden. Nach Abschluss des Freisetzungsversuchs wird eine einjaehrige Anbaupause fuer Mais eingehalten, um ggf. nachwachsende gentechnisch veraenderte Maispflanzen entfernen zu koennen.

Die zur Freisetzung genehmigten Maissorten sind resistent gegen die Raupen des Schmetterlings "Maiszuensler" beziehungsweise gegen den Kaefer "Maiswurzelbohrer" und seine Larven. Einige der Maissorten sind gegen den Wirkstoff Glyphosat resistent, der gegen Unkraeuter eingesetzt wird. Bei den genehmigten Freisetzungsversuchen werden Kreuzungen der gentechnisch veraenderten Maislinien MON89034 und MON88017 sowie MON89034 und NK603 ausgebracht. Die Pflanzen wurden auf konventionellem Wege miteinander gekreuzt und sollen die entsprechenden gentechnisch veraenderten Eigenschaften der jeweiligen "Eltern" aufweisen, die ebenfalls freigesetzt werden. Im Rahmen der Freisetzung will der Antragsteller Empfehlungen zum Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel erarbeiten und die Eigenschaften der Pflanzen im Freiland untersuchen.

Der Oeffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 15.000 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprueft und im Genehmigungsbescheid gewuerdigt. Fuer die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts fuer Naturschutz, des Bundesinstituts fuer Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhaengigen Wissenschaftler- und Sachverstaendigengremiums, der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darueber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der betroffenen Bundeslaender unterstuetzt.

Hintergundinformation

Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es beraet die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschaeftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zustaendige Behoerde fuer gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert fuer Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen UEbereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

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