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Kommunale Steuer auf Einwegverpackungen

Umweltminister Franz Untersteller: „Die Entscheidung der Stadt Tübingen ist ein wichtiges Signal gegen die zunehmende Vermüllung unserer Umwelt mit Einwegverpackungen.“
 

Stuttgart, 21.12.2018  |  Umweltminister Franz Untersteller begrüßte heute in Stuttgart den Grundsatzbeschluss der Stadt Tübingen, eine kommunale Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen einführen zu wollen: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal gegen die zunehmende Vermüllung unserer Umwelt mit Einwegverpackungen“, sagte Untersteller.

Die Beseitigung von achtlos entsorgten Verpackungen verursache hohe Kosten für die Städte und Gemeinden, so der Minister. „Ich kann es daher nachvollziehen, wenn die Kommunen versuchen, zumindest einen Teil der Kosten von den Verursachern wieder zu erlangen.“

Außerdem verbrauche die Herstellung von Einwegverpackungen wertvolle Ressourcen, sagte Untersteller weiter. „Aus ökologischer Sicht ist es doppelt unsinnig, wenn die Verpackungen nur ein einziges Mal benutzt und danach gleich wieder weggeworfen werden.“ Eine kommunale Abgabe hierauf könnte eine wichtige Lenkungswirkung entfalten und nachhaltigere Mehrwegsysteme fördern, so der Umweltminister.

Bisher sei es allerdings juristisch umstritten, ob Kommunen eine solche Steuer überhaupt erheben dürften, sagte Untersteller. Er wünsche sich, dass die Stadt Tübingen einen gangbaren Weg findet, ihren mutigen Grundsatzbeschluss rechtlich umzusetzen, damit auch andere Städte und Gemeinden diesen Weg begehen könnten.

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