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Gentechnik: besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz

Berlin, 19.05.2017  |   Zum Scheitern der Verhandlungen zwischen der SPD- und der Unionsfraktion über ein neues Gentechnikgesetz erklärt Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

„Es ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft, dass in Deutschland seit vielen Jahren keine Gentechnik angebaut wird. Davon profitieren die Umwelt, aber auch Landwirte und die qualitätsorientierte Lebensmittelwirtschaft.

Wenn nun der halbherzige Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt für ein neues Gentechnikgesetz im Parlament gescheitert ist, wundert das nicht. Schließlich wollte Schmidt nicht nur Anbauverbote durch komplizierte Abstimmungsregeln faktisch unmöglich machen, sondern mit dem Gesetz nebenbei neuartige Gentechnik-Konstrukte auf den Acker bringen, bevor die EU diese rechtlich bewertet hat. Schmidts Entwurf stellte sich auch gegen einen einstimmig beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesländer.

Zuletzt war es im Bundestag nicht gelungen, die Defizite des Entwurfs zu beheben. Daher ist die Entscheidung der SPD-Fraktion richtig, das Gesetzgebungsverfahren nach der Wahl neu zu starten. Die nächste Bundesregierung ist in der Verantwortung, ein Gesetz zu liefern, das die Gentechnikfreiheit auf dem Acker sichert und damit Verbraucher vor Risiken und teureren Lebensmitteln schützt – so wie es das EU-Recht ermöglicht.

Die 40.000 Bio-Bauern und Bio-Lebensmittelhersteller in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, keine Gentechnik einzusetzen. Durch eine fehlende Verursacherhaftung müssen derzeit ausgerechnet diejenigen für die Folgekosten der Gentechnik aufkommen, die sie gar nicht in ihrem Essen wollen.“

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