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Gentechnikfreie Bäuerinnen und Bauern sind hellwach!

Zum Gentechnik-Eckpunktepapier der Bundesregierung

Brüssel/Berlin, 28.02.07. Bundesminister Horst Seehofer stellte heute das neue Eckpunktepapier zur Gentechnik in der Landwirtschaft der Bundesregierung vor. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. fordert, in der gesetzlichen Umsetzung dieser Eckpunkte Haftungsrecht und Abstandsregeln so zu gestalten, dass gentechnikfreie Regionen und Betriebe weiterhin gentechnikfrei bleiben können. "Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist nicht notwendig - es gibt keine Not zu wenden. Im pharmazeutischen Bereich mag man Nebenwirkungen akzeptieren, wenn es darum geht, Leben zu retten. In der Landwirtschaft sind Nebenwirkungen, wie sie mit der Gentechnik verbunden sein können, nicht akzeptabel.

Konventionell und ökologisch gezüchtete sowie traditionelle Nutzpflanzensorten bieten eine ausreichende Vielfalt. Gentechnik in der Pflanzenzucht kann weder den Verbraucherinnen und Verbrauchern, noch den Bäuerinnen und Bauern einen Nutzen bieten, der es rechtfertigen könnte, Risiken einzugehen", so Dr. Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Bundesvorsitzender der AbL.

Graefe zu Baringdorf weiter: "Dies ist den Menschen auch bewusst und schlägt sich in ihrem Verhalten nieder. 80% der Bevölkerung spricht sich aktiv gegen Gentechnik in der Landwirtschaft aus. Sie warten nicht auf die Bundesregierung, sondern machen Gebrauch von ihrem Recht auf Gentechnikfreiheit: Bäuerinnen und Bauern haben sich bisher schon in 117 gentechnikfreien Regionen mit über einer Million Hektar Land zusammengeschlossen und sich freiwillig verpflichtet, gentechnikfrei zu bleiben. Auch die Unternehmen respektieren den Wunsch ihrer Kunden nach Gentechnikfreiheit: 320 Verarbeitungsbetriebe mit zusammen 2,4. Mrd. Euro Jahresumsatz haben sich verpflichtet, nur gentechnikfreie Rohstoffe einzukaufen. Diese Bewegung wächst ständig und vernetzt sich europaweit:
Hunderttausende von Bäuerinnen und Bauern haben sich dem europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen schon angeschlossen. Supermarktketten und Discounter wagen es nicht, Gentech-Produkte zu listen, weil sie dann mit Umsatzeinbußen rechnen müssten. Gentechnikfrei ist ein Qualitätsmerkmal und damit von enormer wirtschaftlicher Bedeutung, dies gilt auch in der Direktvermarktung auf höherpreisigen, regionalen Märkten."

"Die vorherige Bundesregierung hat das Recht auf Gentechnikfreiheit unterstützt, indem sie ein verschuldensunabhängiges Haftungsrecht für den Gebrauch von Gentechnik in der Landwirtschaft eingeführt hat. Beim Amtsantritt hatte die jetzige Bundesregierung noch angekündigt, dieses Recht zu schleifen. Es ist dem aktiven Widerstand gegen die Gentechnik zu verdanken, dass das Haftungsrecht im Eckpunktepapier erhalten bleibt. Für Bäuerinnen und Bauern ist ein solches Haftungsrecht notwendig. Vor allem, um gentechfrei zu bleiben und im Falle einer Kontamination zumindest die Schäden ersetzt zu bekommen."

"Die AbL hält die angekündigten Sicherheitsabstände für nicht ausreichend:
Der Maßstab für der Berechnung der Abstände darf nicht der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9% sein, der sich laut Gesetz auf eine 'zufällige' und 'technisch nicht zu vermeidende' Kontamination bezieht. Es gibt kein Recht auf Kontamination. Die Abstandsregelung muss technisch vermeiden, dass es überhaupt zu einer Kontamination kommt. Es gilt die Nachweisgrenze. Dies muss auch für nachwachsende Rohstoffe gelten, die zwar nicht auf dem Teller landen, von denen aber die gleiche Kontaminationsgefahr ausgeht."

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