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Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes trifft auf Enttäuschung

Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz zeigte sich über den Gesetzentwurf des Bundes zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft enttäuscht: „Der Entwurf ist ein Placebo. Die Chance auf ein bundeseinheitliches Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen wird damit vertan. Und das, obwohl die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnt.“

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Vierten Änderung des Gentechnikgesetzes schafft der Bund weitere Hürden für die Bundesländer, vom sogenannten ‚Opt-out‘ Gebrauch zu machen. Üblicherweise entscheidet die Europäische Union, welche gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden dürfen oder nicht. Mit der ‚Opt-out‘- Regelung räumt die EU nun den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, ein nationales Anbauverbot umzusetzen.

Besonders enttäuschend sei, „dass es über die Umsetzung der Opt-out-Regelung bereits Einigung zwischen Bund und Ländern gab“, sagte Hinz. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatten sich alle Beteiligten darauf geeinigt, sich für die Durchsetzung eines bundesweiten Anbauverbots gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen. „Wir in Hessen haben bereits vor mehr als zwei Jahren den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Hessen untersagt.“

Agrarminister Schmidt habe die Bundesländer mit seinem Gentechnik-Comeback-Gesetz ausgebootet und die Ergebnisse monatelanger zäher Verhandlungen einfach verworfen, sagte Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik. „Und das ausgerechnet bei einem Gesetz, das die Bundesländer ganz besonders betrifft und das sie ganz besonders in die Mitverantwortung nehmen soll. Heute hat er von Ihnen dafür zu Recht die deutliche Quittung bekommen.“

Schmidts Gesetz mache bundesweite Genmais-Anbauverbote derart kompliziert, dass sie kaum zu Stande kommen würden. Käme ein Verbot dennoch einmal zustande, wäre es umso einfacher, es wieder zu kippen sagte er.

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