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EU-Ökoverordnung

Reform der EU-Öko-Verordnung vorläufig gescheitert

Nach dem 14. Trilog zur Novellierung der Öko-Verordnung erklärt der Berichterstatter des Europäischen Parlaments (EP) Martin Häusling:

„Die gestrigen Trilog-Verhandlungen unter slowakischer Ratspräsidentschaft sind vorläufig gescheitert. Die Gespräche über eine neue EU-Öko-Verordnung können aus meiner Sicht so nicht weiter fortgeführt werden.“

Grund sei, dass sich weder der Rat noch das Parlament in der Lage sahen, vorgelegte Kompromisse unter anderem zu den zentralen Themen Pestizide, Anbau unter Glas oder Saatgut zu akzeptieren.

Damit sei der Trilog bis auf weiteres ausgesetzt. Jedoch werde das Thema einer Verbesserung des rechtlichen Rahmens des biologischen Landbaus in Europa nicht zu den Akten gelegt.

„Aus meiner Sicht sollten wir nun die bisher erzielten Kompromisse zunächst evaluieren und dann sondieren, welche der vorgetragenen Elemente tragbar sind. Das EP sollte auch prüfen, ob Verbesserungen in die jetzige bestehende Verordnung eingearbeitet werden können. Für diese Prüfung wollen wir auch die interessierten Verbände im Januar einladen und besprechen, wie eine solche Weiterentwicklung aussehen kann“, sagte Häusling.

Parlament und Rat hätten bei den gestrigen Verhandlungen die Kommission aufgefordert, endlich von ihrer Forderung nach einem Grenzwert für Pestizide Abstand zu nehmen, denn beide Institutionen akzeptierten nicht die Umkehr der Beweislast beim Vorhandensein von Pestiziden. Öko-Bauern dürften nicht haftbar gemacht werden, wenn ihre Produkte durch Pestizideinträge der konventionellen Landwirtschaft kontaminiert sind. Ohne dieses Einverständnis der Kommission sei eine Einigung nicht möglich.

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