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SVHC-Werte gelten jetzt auch für Bauteile

Herausforderung für Importeure und Hersteller

Der Europäische Gerichtshof hat die Pflichten rund um Schadstoffe in Erzeugnissen präzisiert und verschärft. Die Pflichten bezüglich potenziell gefährlicher Stoffe (SVHC) gelten jetzt auch für Bauteile, die in einem komplexen Produkt verbaut sind. Importeure und Hersteller stehen vor der enormen Herausforderung, Schadstoffe in zugekauften Teilen zu identifizieren und zu dokumentieren, warnen die Experten von DEKRA.

Für die Einhaltung der Schwellenwerte für SVHC (Substances of very high concern) ist künftig nicht nur das Gesamtprodukt zu betrachten, sondern auch die enthaltenen Bauteile, haben die Richter entschieden. „Vereinfacht ausgedrückt lösen jetzt auch Lenkergriffe am Fahrrad mit einem hohen Anteil an DEHP-Weichmachern die Informationspflichten aus, selbst wenn sie gewichtsmäßig am Gesamtprodukt nur einen geringen Anteil ausmachen.“ erläutert Jochen Dettke, REACH-Experte bei DEKRA. REACH nähert sich damit der RoHS-Richtlinie an, bei der die Grenzwerte schon immer materialbezogen waren.

Inverkehrbringer und Händler von komplexen Produkten stehen damit vor erheblichen Herausforderungen. Gemäß Art. 33 müssen sie ihren gewerblichen Abnehmern unaufgefordert Informationen zu SVHC im Produkt sowie seinen Bauteilen zur Verfügung stellen, sobald in einem Bauteil der Schwellenwert von 0,1 Prozent überschritten wurde. Sie müssen diese Informationen pro Bauteil von den Lieferanten erfragen oder anderweitig ermitteln, verarbeiten und an die Abnehmer weitergeben.

DEKRA unterstützt Unternehmen mit einer speziellen Datenbank. Die SIM Datenbank vereinfacht die Ermittlung von SVHC in Bauteilen und die Verwaltung der Informationen. Darüber hinaus berät DEKRA bei der Optimierung der internen Prozesse und hilft den Unternehmen so, die gesetzlichen Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen. Zudem bietet DEKRA in eigenen akkreditierten Laboren in Deutschland und China SVHC-Prüfungen an. 

www.dekra.de/svhc

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