Gentechnik
Untersuchungen zur Gentechnik im Lebensmittelbereich
So gut wie keine Beanstandungen - Wahlfreiheit ist gewährleistet
KIEL. Die Wahlfreiheit zwischen dem Verzehr von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Ausgangsprodukte enthalten, oder dem Verzicht darauf ist in Schleswig-Holstein auch weiterhin gewährleistet. Dies ist das Ergebnis von Untersuchungen, die das Landeslabor im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume durchführt. Die Anzahl der untersuchten Proben stieg dabei von 134 im Jahr 2003 über 195 (2004) auf inzwischen 241 im Jahr 2005 stetig an.
Untersucht wurden im abgelaufenen Jahr vor allem soja- und maishaltige Erzeugnisse auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Dabei ging es zunächst um die Kontrolle der Vorschrift, dass nur solche GVO bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten Verwendung finden dürfen, die zuvor das Zulassungsverfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Zudem gilt, dass alle Lebensmittel, die 0,9 Prozent oder mehr an zugelassenen GVO beinhalten, für Konsumenten sichtbar als solche zu kennzeichnen sind; gleiches gilt bereits für Produkte mit einem Gehalt unterhalb 0,9 Prozent, wenn dieser nicht zufällig oder technisch vermeidbar ist.
Das Ergebnis für Schleswig-Holstein: Im Jahr 2005 war in insgesamt sechs Fällen, das entspricht 2,5 Prozent aller Proben, aufgrund festgestellter Werte an GVO zwischen 0,1 und 0,9 Prozent eine weitere Einzelfallprüfung erforderlich. Nur bei einer Probe, das entspricht 0,4 Prozent, wurde ein Gehalt über dem zulässigen Schwellenwert und also eine Kennzeichnungspflicht ermittelt.
Nachweise von GVO, die in der EU nicht zugelassen sind, gab es bei keiner Probe.
Seit 2003 wurden weder in Erzeugnissen des ökologischen Landbaus noch bei Erzeugnissen, die mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" versehen waren, GVO-Befunde oberhalb der Bestimmungsgrenze der Analysenmethode von 0,1 Prozent festgestellt.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Schleswig-Holstein tragen auch künftig dafür Sorge, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema GVO eingehalten werden. Maßstab ist hier die Gewährleistung der Wahlfreiheit für die Verbraucher zwischen Lebensmitteln, die GVO enthalten, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist.







