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Gentechnik

Diese Koexistenz-Vorschläge sind blanker Hohn!

AoeL: Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats „vollkommen inakzeptabel

Bad Brückenau, 02.07.2010. Wie blanker Hohn klingt die jüngste Stellungnahme des „Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitikin den Ohren der Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller (AoeL). Was dieser Beirat beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in seinem jetzt veröffentlichten Papier zu den Koexistenzregeln von Gentechnik in der Land- und Ernährungswirtschaft vorschlägt, „spiegelt eine unreflektierte Technikgläubigkeit wieder und widerspricht dem gesunden Menschenverstand“, sagt AoeLGeschäftsführer Dr. Alexander Beck. Der Beirat folgt bei seinen Vorschlägen offenkundig engen politischen Vorgaben. Vollkommen zu Recht sei der Vorsitzende des Beirats wenige Tage vor der Veröffentlichung der Stellungnahme zurückgetreten.

Für die ökologischen Lebensmittel-Hersteller ist die Argumentation des Beirats vor allem in der Frage der Haftung bei Verunreinigung nicht nachvollziehbar. So heißt es in der Begründung zur Einrichtung eines Haftungsfonds unter anderem: „Eine Haftung für Kettenschäden durch den GV[=Gentechnik-verwendendenden]-Landwirt ist nicht sinnvoll. Sie würde dazu führen, dass die GV-Anbauer (…) die kompletten Koexistenzkosten tragen müssten. NGV[=Nicht-Gentechnik-verwendendende]Unternehmen in Lebensmittelindustrie und Handel hätten keine ökonomischen Anreize, selbst zur Vermeidung von Verunreinigungen beizutragen.“ (Pkt. 53)

Dazu sagt Alice Fridum, Verantwortliche für das Qualitätsmanagement bei Allos und Vorstandsmitglied der AoeL: „Hier setzt sich die gleiche Paradoxie fort, wie sie heute bereits in der Landwirtschaft vorliegt: Die Fraktion, die Pestizide und Kunstdünger einsetzt, wird so gut wie gar nicht reglementiert, die Fraktion der Ökobauern dagegen, die in Kreislaufwirtschaft und ohne Chemikalien arbeitet, unterliegt einer kostenaufwändigen Kontrolle. Fakt ist: Der Verbraucher will keine Gentechnik. Warum soll er letztendlich über den Preis die Kosten dafür tragen, dass dies in den Produkten gewährleistet ist?“ Weiter ist in der Stellungnahme zu lesen: „… kann die NGV-Kette auch wirtschaftliche Vorteile aus der Koexistenz durch die schärfere Profilierung ihrer Erzeugnisse erzielen…“ (Pkt. 55)

Darüber sind die ökologischen Lebensmittel-Hersteller erbost: „Wer hat denn das bitte ausgerechnet?“, fragt Joseph Wilhelm, Geschäftsführer von Rapunzel: „Wir machen dieselben guten Lebensmittel wie seit jeher, müssen aber immense zusätzliche Kosten für Kontrollen der Zutaten und wegen kontaminierter Chargen tragen, damit andere ihren «Spaß» mit der angeblich so zukunftsträchtigen Gentechnologie haben. Wo bitte ist da der Wettbewerbsvorteil?“

„Ebenfalls ausgeschlossen werden sollte der Haftungseintritt für Verunreinigungen unterhalb des EU-rechtlichen Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 %.“(Pkt. 54) Dieser Schwellenwert solle künftig nicht mehr nur „technisch unvermeidbare und zufällige GVAnteile“ betreffen: „Der Beirat empfiehlt, das Vermischungsverbot durch eine Änderung des EU-Rechtes aufzuheben.“ (Pkt.59)

Das sieht Dr. Gernot Peppler, Geschäftsführer von Rack & Rüther Wurstwaren, als Angriff auf Bio-Hersteller schlechthin: „Auf diese Weise haben wir durch Akkumulation in der Natur und in der Kette ruckzuck die Stellschraube nach oben gedreht – und können Gentechnikfreiheit über kurz oder lang abschaffen – das kann ja nicht als «Koexistenz» verstanden werden.“ Das sagt übrigens der Beirat in der Begründung auch: „In der Wirtschaftspraxis hat sich jedoch herausgestellt, dass es in einer Welt, in der auch GVProdukte existieren, illusorisch ist, vollständige GV-Freiheit zu realisieren.“ (Pkt. 61)

Allerdings kommen die ökologischen Lebensmittel-Hersteller zu einem ganz anderen Schluss: „Angesichts der unbeherrschbaren Risiken der Agro-Gentechnik fordern wir, von dieser Sackgassentechnologie abzulassen“, sagt Peter Geldner, Geschäftsführer der Meyermühle und Vorstand der AoeL und beruft sich auf den Weltagrarbericht 2008. Sie sagt im Kern: „Nur die ökologischen Lebensmittel-Wirtschaft ist imstande, nachhaltige Strukturen für die gesunde Ernährung zu schaffen!“ (Synthese, S. 9-11)

Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt indes nicht nur seelenruhig, die gesamtschuldnerische Haftungsregelung bei gentechnischer Kontamination beizubehalten, sondern darüber hinaus: „die Einrichtung eines Haftungsfonds zur Deckung von Kettenschäden in der Landwirtschaft, die trotz Einhaltung der GfP [=Guten fachlichen Praxis]auftreten. Die Kapitalunterlegung des Fonds könnte vom Staat und der Wirtschaft getragen werden.“ (Pkt. 48)

Diese Idee bezeichnet Dr. Ulrich Mautner vom Salus Haus als skandalös: „Es darf nicht sein, dass wenige Gentechnik-Anwender sich per Patentierung auf Leben ein Allgemeingut einverleiben und immense Gewinne einstreichen, auf der anderen Seite aber die Risiken dieser Technologie der Gesamtgesellschaft aufbürden!“

Johannes Doms, Geschäftsführer von HiPP, fordert deshalb die volle Produkthaftung wie sonst in der Industrie üblich: „Wer GVO-Patente kommerzialisiert, trägt eigentlich bereits heute per Gesetz die Produkthaftpflicht. Er hätte damit die Beobachtungspflicht und muss bei unerwünschten Folgen einstehen“, betont er. „Für die Inverkehrbringer von gentechnisch veränderten Pflanzen scheint aber eine eigene «Lex Produkthaftpflichtbefreiung für Agro-Gentechnik» in Planung zu sein. Eine unbeherrschbare und unverantwortliche Technik erhält von der Politik Rechtsbeistand, der wesentliche Errungenschaften unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft in Frage stellt.“

Die vollständige Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats:

Stellungnahme-Koexistenz-Gentechnik.pdf Stellungnahme-Koexistenz-Gentechnik.pdf (309.39 KB)

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