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Bio-Betrugsvorwurf bei Bio-Süßwaren

Die Beschuldigungen stehen auf tönernen Füßen

bioPress 22.08.2012  |  Foodwatch bekommt Konkurrenz: Organic Foodwatch ist aufgetaucht und setzt einen Rundumschlag. Als Estefania Estefanos beschreibt hier ein Phantom in ihrem Rund-Mail "VERMARKTUNGSWARNUNG !!! BIO BETRUG" die (Ir)regulierung eines Teils der EU-Bioverordnung und bezichtigt Branchenteilnehmer inclusive der Behörden des Bio-Betrugs.

Auf drei eng beschriebenen Seiten wird von Unbekannten ein Bogen geschlagen von dem Bio-Skandal in Italien zur BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) und den deutschen Kontrollstellen mit dem Vorwurf, dass Verbrauchern in Deutschland und Österreich für teures Geld Bio-Süßwaren verkauft würden, die wegen nicht erlaubter Zusatzstoffe vom Markt genommen werden müssten. Der Mail-Verteiler erstreckt sich auch auf die Staatsanwaltschaft in Bonn (wegen der Zuständigkeit für die BLE-Adresse) und große Medien, um den Drohungen und Forderungen Nachdruck zu verleihen. Zu vermuten ist, dass weder der Mailabsender noch die Organic foodwatch wirklich existieren. Nur, wer hat hier Interesse, einen Teil der Naturkostbranche (Bio-Süßwaren) in hochspannende Unruhe zu versetzen?

Man muss schon tief schürfen und gute Kenntnisse über die EU-VO besitzen, um überhaupt von dem Problem zu wissen, mit dem einige Hersteller der Biobranche seit vielen Jahren leben müssen.

Das Phantom ist nicht der Erste, der die Widersprüchlichkeit des Einsatzes von Carnauba- und Bienenwachs in der Bio-Lebensmittelproduktion anprangert. Schon seit Jahren liegen Eingaben von betroffenen Herstellern vor bei der BLE und bei den Verantwortlichen in Brüssel, um ein Versäumnis bei der Verabschiedung der EU-VO 2092/91 zu heilen.

Ein anonymes Pamphlet soll jetzt kurz vor einer Änderung der EU VO die Öffentlichkeit aufschrecken. Die Recherchen des Phantoms sind einseitig und unzureichend, und "es seien schlicht falsche Tatsachen behauptet", so die BLE in einer ersten Reaktion am Montag.

Es bestand von Inkrafttreten der EU-Bio VO 2092/91 an ein rechtsformaler Widerspruch hinsichtlich der Einstufung der Trennmittel: Bienenwachs, Carnaubawachs und pflanzliche Fette und Öle. Sie wurden seitens der EU-VO lt. Anhang VIIIb als technische Hilfsstoffe betrachtet und durch namentliche Nennung: Trennmittel dem Anhang VIIIb zugeordnet und als solches legitimiert.

Die Kommission hat dabei übersehen, dass nationale Gesetzgebungen unterschiedlich damit umgehen. So schreibt die deutsche Lebensmittelverordnung vor, "wenn eine nachgelagerte technologische Wirkung gegeben ist, muss es (das Trennmittel) als Zusatzstoff behandelt und deklariert werden". So wird aus den Trennmitteln hier in Deutschland und Österreich eine Zutat und die ist nicht zugelassen. 

Der Einsatz der Zusatzstoffe E903 und E901 / Carnauba- und Bienenwachs ist völlig unbedenklich, von der Dosage her äußerst geringfügig und die rechtliche Relevanz ein Lapsus. Diese spezifische rechtliche Tragweite wurde beim Erlass der EU VO ursprünglich schlicht übersehen. Man könnte sagen, die Kommission hat geschlampt und hat sich dann viel Zeit gelassen, statt Zeit in die Nacharbeit zu stecken. Die Arbeit wurde dann von anderen gemacht.

Auf Nachfrage von bioPress hat die auch betroffene Firma Georg Rösner-Vertriebsgesellschaft auf diesen Widerspruch und diese Legitimationslücke die bayerischen Länderbehörden, die BLE und auch, auf politischem Weg, das BMELV hingewiesen und Antrag nach Art. 37 auf Aufnahme dieser Trennmittel in den Anhang VIIIa der EU-VO gestellt. Die AoeL (Deutscher Bio-Herstellerverband) und die IFOAM-EU-Group hat den Antrag in Brüssel unterstützt um diesen gesetzlichen Widerspruch zu beseitigen und Rechtssicherheit herzustellen.

Nach jahrelangem und wiederholtem politischen Druck konnte diese Thematik jetzt auf die Tagesordnung von EGETOP (europäischer Expertenbeirat) gesetzt werden. Dieser Expertenbeirat hat der EU-Kommission die Aufnahme dieser Trennmittel in den Anhang VIIIa dringend und so zeitnah als möglich empfohlen. Diese Regelwerkskorrektur wurde mit den deutschen Länderbehörden abgestimmt und von ihnen befürwortet.

Den Vollzug einer 2009 eingeleiteten Entfernungs-Verfügung des Bio-Hinweises auf geölten Bio-Süßwaren gegenüber der Firma Georg Rösner Vertriebsgesellschaft hat die bayerische Landesbehörde bis zur endgültigen Entscheidung des Antrags nach Art. 37 der VO (EG) Nr. 834/2007 (Aufnahme der besagten Trennmittel in den Anhang VIIIa) durch die EU-Kommission in Brüssel ausgesetzt und damit die Verwendung von Carnauba- und Bienenwachs möglich gemacht und verwaltungsrechtlich toleriert.

Trenn- und Überzugsmittel gelten nach dem allgemeinen Zusatzstoffrecht für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs als Zusatzstoffe, die im Enderzeugnis noch eine technologische Wirkung ausüben. Das steht im Widerspruch zur Zuordnung der beiden Stoffe als Verarbeitungshilfsstoffe in der VO (EG) 889/2008.

Es ist also damit zu rechnen, dass der Heilungsprozess demnächst abgeschlossen sein wird. Das Rechtsprozedere läuft nun seit insgesamt zwölf Jahren. Die Landesbehörde hat zu Recht die Aussetzung des Vollzugs der Hinweisentfernung veranlasst. Der Einsatz dieser Trennmittel wurde seitens der Behörden als richtig eingestuft. Dass in der EU-VO 2092/91 Fehler zu Lasten der Marktteilnehmer gemacht wurden, kann nicht zum Vermarktungsverbot führen. Eine weitere Aussetzung des Vollzugs der Bio-Hinweisentfernung soll auch das Land Nordrhein Westfalen für Produkte der Sobo Naturkost erlassen haben.

Die BLE wehrt sich gegen sachlich ungerechtfertigte Beschuldigungen und verweist in ihrer E-Mail vom 17.8.2013 auf ihre Unzuständigkeit. Zuständig für Zusatzstoffe sei die EU-Kommission. Die BLE ist nur für konventionelle Zutaten zuständig. Carnauba- und Bienenwachs befinden sich jedoch nicht auf dieser Liste. Die Durchführung und Überwachung des Kontrollverfahrens im Ökologischen Landbau in Deutschland obliegt den zuständigen Landesbehörden und zugelassenen Kontrollstellen. Die BLE prüft derzeit rechtliche Schritte gegen den Absender der E-Mail.

Die Bio-Kontrollstelle BCS hat das Bio-Trennmittel Biocarpol (Bio-Sonnenblumenöl 95,1%, konventionelles Carnaubawachs 4,9%) nach EU VO 834/2007 und EU VO 889/2008 zertifiziert. Seitdem kommt es bei den beanstandeten Produkten zum Einsatz. Von diesem Trennmittel befinden sich letztendlich 0,15 Prozent im Produkt, daraus 4,9 Prozent Wachsanteil im Trennmittel, also verbleiben im Fertigprodukt 0,00735 Prozent Carnaubawachs. Es ist völlig unschädlich und wird vom Körper nicht verstoffwechselt, sondern wieder ausgeschieden.

Alle Beteiligten, einschließlich der EU-Behörden in Brüssel und der IFOAM, sind sich einig. Einzig vom Phanton bei Organic foodwatch kommt dagegen die Forderung: "Stoppen Sie diesen Betrug am Endverbraucher". Sie fordern Geld zurück und Recht für Alle, ansonsten würden sie eine Sammelklage erheben. Fragt sich nur, ob der Rechtsanwalt dann den Absender kennt.

Vorerst droht das Phantom einer langen Reihe von Großhändlern und Inverkehrbringern in Deutschland und Österreich, dass sie sich der Beihilfe strafbar machen, wenn auf ihren Handelsrechnungen die Produkte weiterhin mit Bio gekennzeichnet sind.

Darunter sind wohlbekannte Namen wie Alnatura, Basic, Bodan, Bode, Budnikowski, Dennree, Grell, Herbaria, Naturkost-Elkershausen, -Nord, -West, Ökoring, Paxan, Phoenixbio, Rinklin, Superbiomarkt, tegut oder Terra, um nur einige zu nennen. Warum sollen geölte Bio-Süßwaren vom Markt? Und die zweite Frage, die bleibt: Wem nützt diese Aktion wirklich?

Erich Margrander

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