Was ist Bio am Mineralwasser?
Sechs grundsätzliche Fakten zum Bio-Mineralwasser
{mosimage} Bio-Mineralwasser hat eine ganzheitlich orientierte Marktberechtigung und positioniert sich qualitativ unterscheidbar im Wettbewerb. Die Lancierung von Bio-Mineralwasser im Markt hat eine rege Diskussion in den Medien und beim Endverbraucher ausgelöst. Das ist eine begrüßungswerte Entwicklung. Angesichts der verwirrenden Situation im Mineralwassermarkt mit einer Vielzahl von Billigprodukten und teuren Spezialwässern ist es wichtig, gesetzliche Vorgabe zu Wasserqualitäten sowohl des Leitungswassers als auch der Mineralwässer zu hinterfragen und nötige Orientierungshilfe mit Antworten auf die Qualitätsfragen anzubieten.
Die Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser (QG) intendiert, dem Verbraucher mit dem Bio-Qualitätssiegel für Mineralwasser, das gemeinsam mit dem Zertifizierungspartner Nürnberger BCS Ökogarantie GmbH entwickelt wurde, verlässliche Sicherheit, absolute Transparenz und bestmöglichen Umweltschutz zu geben. Die QG möchte den intensiven Meinungsaustausch fachlich bereichern und auf diesem Weg sechs mehrfach geäußerte Standpunkte im Rahmen der Diskussion fundiert hinterfragen.
1. Bio-Mineralwasser hat in Deutschland keinen signifikanten Zusatznutzen zu gesetzlich geprüftem Leitungswasser
Leitungswässer sind in ihrer Qualität sehr verschieden und oftmals mit Umweltschadstoffen belastet. In ihnen können sich Tausende verschiedene Stoffe befinden, aber nur wenige Dutzend werden nach Trinkwasserverordnung überhaupt untersucht. Es ist auch keineswegs immer für Babynahrung geeignet und selbst Wässer, die über den gesetzlichen Grenzwerten liegen, dürfen noch lange weiter verkauft werden. Mit einzelnen Leitungswässern kann man durchaus beachtliche Quantitäten von Schwermetallen, Toxinen, Pestiziden und Chlor aufnehmen. Bio-Mineralwasser geht in seinen Qualitätsanforderungen weit über die Vorgaben der Trinkwasserverordnung hinaus.
2. Aufgrund der strengen gesetzlichen Regeln ist eine messbare qualitative Verbesserung von natürlichem Mineralwasser prinzipiell nicht möglich
Der europäische Gesetzgeber hat Mineralwasser als Produktgattung geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben stammen aber im Wesentlichen aus dem Jahre 1980. Mineralwasser ist das einzige Lebensmittel, das amtlich anerkannt werden muss. Das geprüfte Anerkennungsverfahren erfolgt jedoch nur am Anfang der Produktion, etwa nach einer Quellbohrung. Dieser Missstand wird seit längerem u.a. von der Trinkwasserbranche bemängelt, die gesetzliche Regelungen zur Häufigkeit und zum Umfang der Qualitätsuntersuchungen fordert.
Bio-Mineralwasser schließt diese Lücke mit engmaschigen Kriterien, die in Umfang, Anspruch und Genauigkeit weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und eine umfassende, regelmäßig geprüfte Topqualität garantieren. Von den 46 Kriterien für Bio-Mineralwasser sind 21 strenger als der gesetzliche Mineralwasserstandard und zu weiteren bei Bio-Mineralwässern erforderlichen 25 Kriterien existieren gar keine gesetzlichen Vorschriften. Zu diesen gehören z.B. die Umweltbelastung bei der Herstellung von Mineralwässern, die Gewährleistung der Sicherheit des Wasservorkommens oder die Grenzwerte etwa für Radioaktivität oder Urangehalte.
3. Auch konventionelle Mineralwässer können Bioqualität haben
Selbstverständlich können konventionelle Mineralwässer ohne Bio-Zertifizierung von hochwertiger Bio-Qualität sein. Es gibt keine Pflicht, besondere Qualitäten als „bio“ auszuloben.
4. Mineralwasser ist grundsätzlich natürlich, deswegen verunsichert ein Bio-Mineralwasser unnötig die Verbraucher
Die Natürlichkeit von Mineralwasser ist nur bedingt gegeben und nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit Bioqualität. Alle Mineralwässer stammen aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen. Diese aber sind von unterschiedlicher Güte. Wie Ökotest z.B. am 25. Juni 2009 feststellte, enthielten amtlich geprüfte deutsche Mineralwässer durchaus kritikwürdig hohe Gehalte gefährlicher Schwermetalle wie Bor, Uran oder Arsen. Zudem lässt der Gesetzgeber viele Maßnahmen zur Behandlung von Mineralwasser zu. Das dokumentiert z.B. aktuell eine Verordnung der Europäischen Kommission vom 9. Februar 2010, die erstmals die Reduzierung des natürlichen Fluoridgehalts von Mineralwässern mit Hilfe des Zusatzes von aktiviertem Aluminiumoxid erlaubt. Dieses und andere Verfahren widersprechen einem ‚natürlichen’ Vorgang. Bei Bio-Mineralwasser ist der Einsatz von giftigem Ozon verboten. Statt einer Verunsicherung der Verbraucher hat das Bio-Mineralwassersiegel eine wichtige Diskussion über Wasserqualität ausgelöst und bietet bessere Orientierungshilfe über Mineralwasserqualitäten.
5. Mineralwasser ist kein Bio-Produkt, da es nicht landwirtschaftlich angebaut wird
Die EG-Bio-Verordnung bezieht sich seit 1991 auf pflanzliche und seit 1998 auf tierische, landwirtschaftliche Produkte und regelt nur für diese eine bindende Bioqualität. Vor den gesetzlichen Regelungen haben ausschließlich Bioverbände wie Bioland oder Naturland als eingetragene Vereine oder engagierte Unternehmen wie die Neumarkter Lammbräu für bestimmte Produkte einen Biostandard definiert. Entsprechend hat die im November 2008 in Nürnberg gegründete Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser (QG) einen Kriterienkatalog im Segment Bio-Mineralwasser erstellt. Bioqualitäten wurden somit in der Regel zuerst von der Privatwirtschaft definiert und erst später vom Staat übernommen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Bioprodukten, die nicht von den staatlichen Regelungen erfasst werden, wie Biohäuser, Biobekleidung oder Naturkosmetik. Diese nicht landwirtschaftlich angebauten Produkte haben dennoch ihre Bio- und Marktberechtigung.
6. Bio-Mineralwasser ist ein findiges Geschäftsmodell, bei dem willkürliche Grenzwerte und Kriterien einen Mehrwert nur suggerieren und ‚normal gute’ Produkte diskriminieren werden
Das Bio-Mineralwasser ist ein Anliegen langjährig im Umweltschutz engagierter Personen. Sämtliche Kriterien sind jederzeit nachvollziehbar, wie die Bestimmungen zur mikrobiologischen und chemischen Qualität, zu Produktanalysen, zum geregelten Abfüllungsprozess, zur Sicherheit des Quellvorkommens und Verpflichtungen zum ökologischen Engagement. Der Kriterienkatalog wurde in Zusammenarbeit mit dem Zertifizierungspartner, der Nürnberger BCS Ökogarantie GmbH, erstellt. Fachleute aus den Bereichen Mineralwasser, Biobranche und Juristerei stellen sicher, dass die Richtlinien für das Bio-Mineralwasser eingehalten werden. Darüber hinaus sind interessierte Mineralbrunnen und Biomarktteilnehmer eingeladen, an der weiteren Entwicklung der Kriterien mitzuarbeiten. Bio-Mineralwasser hat entsprechend eine objektiv messbare, bessere Qualität.
Weitere Informationen unter: www.bio-mineralwasser.de







