Vogelgrippe und Freilandhaltung: Schritt in die richtige Richtung
Kritisch bleibt, wie Freilandhaltungsgebiete festgelegt werden
Berlin, 4.5.2006. "Der heute von Minister Seehofer vorgelegte Verordnungsentwurf zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe ist ein tragbarer Kompromiss zwischen der notwendigen Risikovorsorge und den Belangen der Freilandhalter", so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Er zeigte sich erfreut, dass wesentliche Forderungen des BÖLW in den neuen Verordnungsentwurf Eingang gefunden haben.
So sieht der Verordnungsentwurf vor, dass außerhalb von klar definierten Risikogebieten Gebiete ausgewiesen werden können, in denen Freilandhaltung möglich ist. Dort muss die Freilandhaltung nicht beantragt, sondern nur angezeigt werden. "Ebenso begrüßen wir die Absicht Seehofers, die Stallpflicht monatlich zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben", erklärte Felix Prinz zu Löwenstein.
Auf deutliche Kritik des BÖLW stößt jedoch, dass die jeweils zuständigen Behörden entscheiden können, ob sie Gebiete für die Freilandhaltung festlegen. "Damit wird es in Deutschland unterschiedliche Regelungen geben, von denen die Betriebe dann auch unterschiedlich betroffen sind - mit allen negativen Folgen", so Alexander Gerber, Geschäftsführer des BÖLW. Der BÖLW fordert einen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden in Betrieben, die außerhalb der Freilandhaltungsgebiete liegen.
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