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Bio-Boom und neues Öko-Gesetz

LACON veranstaltet ein weiteres Bio-Seminar am 20. September

Im Jahresvergleich 2006 zu 2005 ist der Umsatz mit Bio-Produkten in Deutschland um 18% gestiegen. Nach Einschätzung der Wirtschaftskreise wird sich der Umsatzanteil von Bio-Produkten bis 2010 sogar verdoppeln.

Zudem ist gerade neues Öko-Gesetz erschienen, das zum 1.1.2009 in Kraft tritt. Für die Herstellunternehmen heißt es daher bereits heute, Bio-Produkte für 2009 zu planen. Hindernisse und Hürden für den Herstell- und Handelsbetrieb gab es durch die alte Bio-Gesetzgebung genau so wie die neue Öko-Verordnung sie in anderer Form vorsieht, aber: Die Öko-Karten werden neu gemischt.

Da eine Vielzahl an Details der neuen Öko-Verordnung der Erläuterung bedürfen, veranstaltet LACON neben dem traditionellen Bio-Seminar im Frühjahr ein weiteres Bio-Seminar am 20. September 2007 in Kassel-Wilhelmshöhe.

Die neue Öko-Verordnung schafft neue Öko-Produktbereiche wie Regelungen für die ökologische Aquakultur, Algen und Hefen; auch die Vorgaben für die Weinbereitung werden einbezogen. Die Gemeinschaftsverpflegung bleibt vom Geltungsbereich der Öko-Verordnung weiterhin ausgenommen. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, nationale Bestimmungen für das Anbieten von Öko-Produkten in Kantinen und Restaurants und die entsprechende Kontrolle zu erlassen.

Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Erzeugnissen hieraus bleibt generell verboten. Der Schwellenwert von 0,9 % für unbeabsichtigte Verunreinigungen, der auch jetzt schon für Öko- wie für konventionelle Produkte gilt, wird in der Öko-Verordnung ausdrücklich bestätigt.

Die Anforderungen an die Herstellung verarbeiteter Öko-Lebensmittel werden näher umschrieben einschließlich der Vorgaben für die Herstellung und Verwendung von Bio-Hefen. Eine bereits viel kritisierte Ausnahmeregelung für mit Hilfe von GVO hergestellte Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme und Vitamine wurde für den Fall geschaffen, dass am Markt keine entsprechenden Stoffe verfügbar sind, die ohne Gentechnik gewonnen wurden.

Verarbeitete Erzeugnisse dürfen auch in Zukunft in der Verkehrsbezeichnung nur dann als Öko-Produkt ausgelobt werden dürfen, wenn sie einen Bio-Anteil von mindestens 95 %der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aufweisen mit Vorgaben für die restlichen Zutaten. Bei Lebensmitteln mit Seefisch oder Wild dürfen künftig im selben Sichtfeld mit der Verkehrsbezeichnung Öko-Hinweise angebracht werden, wenn neben Bio-Zutaten die Hauptzutat ein Erzeugnis der Jagd oder der Fischerei darstellt.

Das EU-Logo wird für vorverpackte Lebensmittel aus der EU verpflichtend. Das Gemeinschaftslogo kann durch einzelstaatliche Logos wie das deutsche Bio-Siegel ergänzt werden. Auch die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Rohstoffe wird vorgeschrieben.

Die Importbestimmungen wurden überarbeitet mit demnächst permanenten Einfuhrregelungen, die ohne Antragsverfahren auskommen sollen. Kontrollen durch private Stellen werden noch mehr an die amtlichen Kontrollen zur Einhaltung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts angeglichen.

Programm: Programm Lacon.pdf Programm Lacon.pdf (61.51 KB) 

Anmeldungsformular: Anmeldundsformular.pdf Anmeldundsformular.pdf (12.04 KB)

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