Auch 2007 öffentliche, angekündigte Feldbefreiung in Brandenburg
Prozess in Zehdenick endet mit Geldstrafen
(27.04.2007) Gestern fanden bis in den späten Nachmittag hinein vor dem Amtsgericht in Zehdenick mehrere Prozesse gegen Feldbefreier statt. Allen fünf Angeklagten wurde die Teilnahme an einer Aktion gegen Genmais im vergangenen Sommer mit gemeinschaftlicher Sachbeschädigung vorgeworfen.
Imker Fabian Lahres wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und erläuterte als Erster sein Engagement gegen Gentechnik.
Er klagt seinerseits derzeit gegen das Amt für Verbraucherschutz. Nach dem Gesetz müsse dieses Amt die "Koexistenz" von gentechnisch manipulierten und gentechnikfreien Pflanzen sichern. Es lässt aber Agrogentechnik im Freiland zu. Weil Koexistenz draußen auf den Feldern nicht funktioniere, wie das in den USA und Kanada zu sehen ist, gefährde das Amt gesetzeswidrig die Existenz allen gentechnikfreien Anbaus und der Imker. Dennoch folgte der Richter der Argumentation des Imkers, dass er in Notwehr gehandelt habe, nicht. Zehn Tagessätze a 10 Euro lautete die Geldstrafe, die der Amtsrichter schließlich verkündete.
In der Prozesspause überreichten die Gentechnik-Gegner dem Badinger Genmais-Anbauer Jörg Eickmann ein Tütchen Bantam-Maissaatgut. Fabian Lahres: "Machen Sie mit diesen Körnern einen Anfang - für Ihren Anbau ohne Gentechnik. Sie würden der bäuerlichen Landwirtschaft und dem Tourismus in der Region etwas Gutes tun! Und Feldbefreiungen in Badingen gäbe es dann auch nicht mehr."
Die Zuckermaissorte Bantam ist seit einer großen Kampagne zahlreicher Verbände zu einem Symbol für Alternativen zur Agrogentechnik geworden. Der Bioladenbetreiber Karl Braig aus Tübingen wurde durch Anwalt Hemeyer vertreten. Der hinterfragte, ob es sich bei dem Genmaisanbau überhaupt um ein zu schützendes Rechtsgut handele - da die Genehmigung für die Aussaat in mehreren Punkten der Freisetzungsrichtlinie verstoße und eigentlich gar nicht haltbar sei. Die Feldbefreiung wäre im Rahmen der Verhältnisse sozial adäquates Verhalten. Dann gehöre die Auseinandersetzung um die Feldbefreiung keinesfalls vor ein Strafgericht. Dennoch entschied der Richter, auch hier 10 Tagessätze für den Tübinger.
Karl Braig nach der Urteilsverkündung: "Die Begründung des Urteils hat mich nicht überzeugt, deshalb werden wir
weitermachen müssen. Ich werde bei der nächsten freiwilligen Feldbefreiung am 22. Juli in Brandburg dabei sein."
Auch die drei übrigen Angeklagten bekamen 10 Tagessätze.







