Erste Erfolge bei der Neufassung der EG-Öko-Verordnung
DBV fordert das BMELV auf, sich für weitere Nachbesserungen einzusetzen.
(DBV Deutscher Bauernverband) Durch den starken Einsatz des Deutschen Bauernverbandes, weiterer Verbände und des Bundeslandwirtschaftsministeriums konnten zahlreiche Verbesserungen im jüngsten Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft für eine Neufassung der EG-Öko-Verordnung erzielt werden. Dies erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV),Dr. Helmut Born, in einer Stellungnahme zur Revision der EG-Öko-Verordnung. Er forderte jedoch die Politik auf, weiterhin die Intressen der heimischen Bioerzeuger gegenüber der EU-Kommission hart zu vertreten. Deutschland solle sich während seiner Ratspräsidentschaft Anfang 2007 für weitere Nachbesserungen des Verordnungsentwurfes im Sinne der betroffenen Wirtschaftsbereiche einsetzen.
Positiv am vorgelegten Entwurf sei, dass ein besserer Schutz der Verbraucher vor irreführender Kennzeichnung sowie klarere und eindeutigere Vorschriften für die Landwirte erzielt werden konnten. Ein großartiges Erfolg für die jahrelange Arbeit des DBV-Fachausschusses Ökologischer Landbau sei die Tatsache, dass der Verordnungsentwurf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung zumindest für alle landwirtschaftlichen Bioerzeugnisse und unverarbeitete Lebensmittel vorsieht. Regionalität und Herkunft der Produkte sowie Transparenz und Information gegenüber den Verbrauchern seien seit jeher tragende Säulen des ökologischen Landbaus, erklärte der Fachausschuss-Vorsitzende, Dr. Heinrich Graf von Bassewitz. Mit der neuen Regelung würden zentrale Forderungen des Deutschen Bauernverbandes und von COPA künftig europaweit einheitlich umgesetzt.
Zielsetzung einer EU-weiten Öko-Verordnung müsse es sein, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen und europäischen Bioerzeuger zu vermeiden, hob der DBV und sein Fachausschuss Ökologischer Landbau in der Stellungnahme hervor. Für Drittlandsimporte müssten daher dieselben strengen Produktionsvorschriften und Kontrolle gelten wie für EU-Erzeugnisse. Oberhalb der EU-Standards müsse jedoch nach wie vor die Möglichkeit zur Produktdifferenzierung durch entsprechende private Verbändelogos gegeben sein. Wenn die Verwendung des europäischen Bio-Logos - wie von der Kommission geplant - verpflichtend vorgeschrieben werden solle, müsse das Logo grundlegend neu gestaltet werden. Es müsse optisch attraktiver und für die Verbraucher eindeutig erkennbar und unverwechselbar werden.







