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Neue Richtlinien bei den Biohennen

Erzeugergemeinschaft untermauert bäuerliche Haltung

Durch die anhaltenden Diskussionen um die biologische Legehennenhaltung haben die Bauern der Legegemeinschaft Die Biohennen AG in Vogburg/Bayern ihre bereits über die EU-Öko-Verordnung und alle Verbandsregeln hinausgehenden Richtlinien noch enger gezurrt, wie die Erzeugergemeinschaft mitteilte.

Mit den neuen Richtlinien wurden nicht nur Obergrenzen bei den Legehennenherden bestätigt, sondern auch die Obergrenzen pro Betrieb festgelegt. Mit zwei Herden von 3.000 Hühnern pro landwirtschaftlichen Betrieb wird die in der Gemeinschaft festgeschriebene bäuerlich-ökologische Haltung untermauert und der agrarindustriellen Biohaltung ein tiergerechtes Paroli geboten. Darüber hinaus müssen die beiden Herden, wenn sie in einem Stallgebäude untergebracht sind, durch eine feste Mauer getrennt werden und mit einer eigenen Ver- und Entsorgungseinheit ausgestattet sein. Das verhindert die Keimübertragung zwischen den Herden. Darüber hinaus ist die strikte Trennung der Herden im Stall, im Wintergarten und im Grünauslauf eine Stress abbauende Maßnahme. Die erfüllen allerdings auch die Hähne, die in den Herden der Biohennen AG ihre Hühner in gewohnter Art und Weise um sich scharen dürfen.

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