Aigner muss handeln
Bonde fordert klare Rechtsgrundlage für Lebensmittel-Pranger
Der grüne baden-württembergische Agrarminister Alexander Bonde hat Bundes-Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) aufgefordert, eine sichere Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu schaffen. Nach dem Pferdefleischskandal hat der Bundstag das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geändert. Jetzt darf auch Etikettenschwindel öffentlich angeprangert werden. Vorher war es nur bei schwereren Verstößen wie Hygienemängeln möglich. Allerdings ist das Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich und damit womöglich wirkungslos.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Zweifel geäußert, ob die Veröffentlichungsregelung mit EU-Recht und Grundgesetz vereinbar ist. Der Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz urteilte ähnlich. Die Länderbehörden, die zuständig sind für die Durchführung von Lebensmittelkontrollen, werden deshalb zurückhaltend sein bei der Veröffentlichung von Verstößen. Dass Pferdefleisch drin ist, wo Rindfleisch draufsteht, will der Verbraucher vorher wissen, nicht ein Vierteljahr nach dem Verzehr.
„Ilse Aigner hat bei der jüngsten Überarbeitung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) nicht geschafft, für Rechtssicherheit im Vollzug zu sorgen. Damit bewegen sich Behörden, die Hygienemängel veröffentlichen auf dünnem Eis und riskieren einen Prozess nach dem anderen“, kommentierte die grüne Verbraucherpolitikerin Nicole Maisch den Brief von Bonde.
Martin Müller vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure kritisierte in der Lebensmittelzeitung das gesamte Überwachungssystem. „Nach wie vor liegen viele Daten nur handschriftlich vor, einen bundesweiten Austausch gibt es nicht. Das sind Zustände wie im vorigen Jahrhundert“, wird Müller zitiert.







