Veröffentlichung von Etikettenschwindel
Gesetzesänderung geht Grünen und foodwatch nicht weit genug
Eine bessere Information der Verbraucher bei Lebensmittelskandalen hat der Bundestag beschlossen und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch entsprechend geändert. Die Behörden dürfen jetzt die Öffentlichkeit bereits bei Etikettenschwindel informieren.
Der Anlass für die Gesetzesinitiative war der Skandal um Pferdefleisch, das als Rindfleisch deklariert wurde und um Freiland-Eier, bei denen die Besatzdichte mit Legehennen zu hoch war. Bisher waren die Behörden nur verpflichtet zu warnen, wenn die Produkte ungenießbar oder gesundheitsgefährdend waren. Mit der neuen Regelung will Verbraucherministerin Ilse Aigner die Rechte der Verbraucher gestärkt wissen.
Täuschungen durch die Hersteller sollen veröffentlicht werden können, auch wenn kein Bußgeld oder ein Bußgeld von weniger als 350 Euro verhängt wurde. Bisher mussten nur Verstöße veröffentlicht werden, bei denen Bußgelder von mehr als 350 Euro gezahlt werden mussten.
Die Behörden sollen dabei die verschiedenen Interessen abwägen. Informiert wird erst dann, wenn „der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften zum Täuschungsschutz in nicht unerheblichen Maße verstoßen wurde“, erläuterte Aigner. Solange nur ein Anfangsverdacht besteht und die Ermittlungen gegen mögliche Betrüger noch laufen, erhalten die Behörden einen Ermessensspielraum.
Nicht geregelt wird, wie die Behörden Verbraucher über Täuschungen informieren sollen. Das ist im Gesetzentwurf nicht festgelegt. Ebenso unklar ist, wie die Kontrollbehörden den unbestimmten Begriff unerhebliches Maß interpretieren werden.
Das ruft die Kritiker auf den Plan. Renate Künast von den Grünen moniert, dass Verbraucher nicht in jedem Fall informiert werden müssen. Ebenso sehen es die Verbraucherschützer von foodwatch. „Wer nur informieren soll und nicht informieren muss, der darf das Informieren auch sein lassen“, nimmt foodwatch Stellung. Deshalb fordert die Organisation eine Informationspflicht. Die Regierung hat schnell gehandelt nach den Verbrauchertäuschungen. Ob sie richtig gehandelt hat, bleibt fraglich.







