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Elektronische Gesundheitskarte (eGK) bald auch für Versicherte der BKK advita

Gesetzliche Krankenversichertenkarten jetzt mit Lichtbild

Alzey, 12.07.2011 | Ab Oktober 2011 beginnt die BKK advita mit dem Austeilen erster Exemplare der so genannten elektronischen Gesundheitskarte. Neu an dieser Krankenversicherungskarte: Ein Lichtbild des Karteninhabers ist als neues Identitätsmerkmal auf der Vorderseite der Karte abgebildet.

Die neue Karte dient, wie bisher die alte Krankenversicherungskarte auch, als Legitimationsausweis gegenüber Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern. Sie gilt grundsätzlich für ganz Deutschland und darüber hinaus in der Europäischen Union.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll mit der eGK die Möglichkeit geschaffen werden, elektronische Patientendaten neben den bisherigen Allgemeinangaben zu speichern. Dies ermöglicht eine präzisere Verständigung zwischen Versicherten, Leistungserbringern wie Ärzten und Apotheken, sowie den Krankenkassen, um somit eine verbesserte medizinische Versorgungsqualität zu erreichen. Auch wird die Gesundheitskarte mit Lichtbild künftig besser vor Kartenmissbrauch schützen.

Bereits jetzt beginnt die BKK advita mit der Anforderung von Lichtbildern bei ihren Versicherten. Davon ausgenommen sind beispielsweise schwerstpflegebedürftige Versicherte, die keine Möglichkeit einer Lichtbildanfertigung haben und Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  Per Rücksendebogen kann das Passfoto eingereicht oder auf der Website der BKK advita hochgeladen werden

Die Ausgabe der eGK läuft in mehreren Schritten ab. Zum Ende des Jahres 2011 werden mindestens 10 Prozent der Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet.  Bis Ende 2012 erhalten dann alle Kunden die neue Karte. Aufgrund der stufenweisen Ausstattung der Arztpraxen und Apotheken mit entsprechenden Lesegeräten in den kommenden zwei Jahren, behalten die bisherigen Krankenversicherungskarten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Speicherung von zusätzlichen Anwendungen wie elektronische Rezepte, Patientennotfalldaten, Arzneimitteldokumentationen, sowie die elektronische Patientenakte und der elektronische Arztbrief erfolgt nach und nach. Dabei bleibt der Datenschutz als wichtiges Thema immer gewährleistet. Dazu Friedhelm Zohm, Leiter Innere Dienste bei der BKK advita: „Ohne Einwilligung der Versicherten kann niemand auf die vertraulichen Daten zugreifen. Zudem können Ärzte und Apotheker nur durch sogenannte Heilberufeausweise mit PIN Eingabe die Patientendaten über das Lesegerät abrufen.“

Weitere Informationen erhalten Sie über eGK@bkk-advita.de

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