Start / Business / Themen / Recht / Verwirrung um Bio-Gummibärchen

Verwirrung um Bio-Gummibärchen

Unterschiedliche Auslegung in Deutschland und Frankreich zum Nachteil des Herstellers

Georg Rösner Vertrieb aus Straubing darf wegen bürokratischer Hemmnisse seine Bio-Fruchtgummis aktuell in Frankreich nicht vertreiben. Grund sind die Trennmittel Bienen- und Carnaubawachs, die in der EU-Ökoverordnung als Verarbeitungshilfsstoffe gelistet sind. Bei Rösner sind die Trennmittel aber auf Weisung der bayerischen Landesanstalt für Ernährung als Zusatzstoffe deklariert. Bienen- und Carnaubawachs sind im Anhang der EU-Ökoverordnung nur als Verarbeitungshilfsstoffe zugelassen. Die französischen Beamten haben den Verkauf der Rösner Bio-Gummibärchen deshalb untersagt.

In Brüssel liegt seit zwei Jahren ein unbearbeiteter Antrag der IFOAM, die Trennmittel Bienen- und Carnaubawachs als Zusatzstoffe in den Anhang der EU-Ökoverordnung aufzunehmen. Auch Frankreich unterstützt die Aufnahme. Aber die Brüsseler Mühlen mahlen langsam. Die Rohstoffe werden zur Herstellung von Fruchtgummis verwendet, damit diese nicht zusammen kleben.

Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, zuständig für Bio-Süßwaren-Hersteller Georg Rösner aus Straubing/Bayern, betrachtet die Wachse als Zusatzstoffe, da die Trennmittel verzehrt werden. Dies ergibt sich aus der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Deshalb verlangt die Behörde von Süßwaren-Hersteller Rösner die entsprechende Deklaration.

Die französischen und bayerischen Behörden sind im Grundsatz der gleichen Meinung: Es handelt sich um einen Zusatzstoff. Die französischen Beamten kommen aber zum gegenteiligen Schluss. Bienen- und Carnaubawachs sind als Zusatzstoffe nicht gelistet in der EU-Ökoverordnung, also verboten, und die Bio-Fruchtgummis von Rösner dürfen nicht auf den französischen Markt. Laissez-faire gibt es bei den Franzosen nicht, stattdessen preußische Bürokratie zu Lasten eines Bio-Herstellers.

Die österreichischen Behörden betrachten die Trennmittel als Hilfsstoffe, wie sie im Anhang der EU-Ökoverordnung aufgeführt sind.  Für sie die Österreicher ist die Verwendung in Ordnung, auch wenn sie auf der Verpackung als Zutaten bezeichnet werden. Für die nonchalanten Österreicher ist Name Schall und Rauch. Lösen muss den Fall die EU in Brüssel, wie Alexander Beck, Geschäftsführer der  AOEL (Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller) erklärt.
AG

[ Artikel drucken ]

Ticker