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Testo bietet Anwender-Info

Seit 01.01.2006 gelten neue EU-Lebensmittel-Verordnungen

Der Messgerätehersteller Testo AG in Lenzkirch bietet allen Interessierten aus der Lebensmittelbranche eine 4-seitige kostenlose Anwender-Info zu den neuen EU-Lebensmittel-Verordnungen an.

Ablösung vorhandener Gesetze

Die gute Qualität, ein niedriger Keimgehalt und ein guter Geschmack waren für Lebensmittel eigentlich schon immer selbstverständlich. Dennoch sind Rohstoffe und fertige Lebensmittel, die gelagert, transportiert und zubereitet werden, Gefahren ausgesetzt.
„From Farm to Fork“, so lautet die ehrgeizige Qualitätssicherungsdefinition eines Grundsatzpapiers der WHO aus dem Jahre 1992. Aus diesem Papier abgeleitet wurde das für ganz Europa gültige „HACCP-Papier“, die EU-Richtlinie 93/43/EU aus dem Jahr 1993. Dieses bekannte Papier wurde im Jahr 2004 abgelöst durch eine ganze Reihe von EU-Verordnungen, die auch die sogenannten „vertikalen Verordnungen“ wie z. B. die Milch-, Eier-, Hackfleischverordnung ablösen. Zum 01.01.2006 lief die sogenannte Übergangsfrist aus, d. h. diese Richtlinien sind gültige Gesetze und werden auch dementsprechend kontrolliert.

Die neuen Verordnungen

  • EG 178/2002 = Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts. Basisdokument für weitere Richtlinien und Verordnungen.

  • EG 852/2004 = Verordnung vom 29.04.04 über Lebensmittel-Hygiene.

  • EG 853/2004 = Spezifische Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft.

  • EG 854/2004 = Spezifische Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs.

  • EG 882/2004 = Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes

Kernelement ist die EG 852/2004, die den Lebensmittelunternehmer als zentrales Element sieht.

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