Aufruf an Verbraucherminister Horst Seehofer
Schreiben Sie ihrem zuständigen Bundestagsabgeordneten
Die große Koalition hat am 11.05.2006 einen Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Doch wenn das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, werden Verbraucher in Zukunft kaum mehr Informationen bekommen als zuvor.
Die Fleischskandale der vergangenen Monate haben ans Licht gebracht, dass es sich nicht um Einzelfälle einiger "schwarzer Schafe", sondern um einen bundesweiten Missstand auf dem Lebensmittelmarkt handelt. Und die Verbraucher erfahren nicht, welche Produkte betroffen sind.
Es ist dringend notwendig, dass solche Informationen veröffentlicht werden müssen, um für Sicherheit und Qualität zu sorgen.
19 große Organisationen haben daher am 17.05.2006 gemeinsam einen Brief an den Bundestag geschrieben, in dem sie eine Überarbeitung dieses Gesetzes fordern.
Auf der Internet-Seite www.ess-wissen.de können auch Sie diesen Brief[*] per E-Mail an die zuständigen Bundestagsabgeordneten versenden und Ihr Bürgerrecht auf Informationen einfordern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Koalitionsfraktionen haben am 11. Mai 2006 ihren Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz in den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 16/1408) eingebracht, der auf einer Vorlage von Bundesminister Horst Seehofer basiert. Nach den Plänen des Ministers soll das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Ein Gesetz, das die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert, ist unbedingt erforderlich. Die Fleischskandale der vergangenen Monate haben an den Tag gebracht, dass es sich nicht um Einzelfälle einiger "Schwarzer Schafe", sondern um einen bundesweiten Missstand auf dem Lebensmittelmarkt handelt. In Niedersachsen und Bayern werden 30 Prozent aller amtlichen Lebensmittelproben von Frischfleisch beanstandet. In Bayern wird die Hälfte dieser Proben sogar als gesundheitsschädlich eingestuft.
Das sind untragbare Zustände, die darauf hinweisen, dass die Selbststeuerungskräfte des Marktes in diesem Segment nicht funktionieren. Transparenz, Informations- und Veröffentlichungspflichten sind notwendig, damit alle Hersteller und Händler ein primäres Eigeninteresse entwickeln, präventiv für Qualität und Sicherheit zu sorgen.
In der Praxis wird sich durch den Gesetzentwurf der Koalition allerdings nichts ändern. Durch zahlreiche Ausnahmetatbestände werden den Verbrauchern - und damit den Bürgern - nicht mehr Informationsrechte eingeräumt als die eingeschränkten, die sie nach der gegenwärtigen Gesetzeslage haben. Die Kernschwäche des Entwurfes liegt darin, dass das öffentliche Interesse nicht eindeutig Vorrang vor der Geheimhaltung von Marktinformationen hat. Das Gesetz ist nur dann wirksam, wenn nicht die Veröffentlichung derartiger Informationen, sondern deren Geheimhaltung begründet werden muss!
Die wesentlichen Schwächen des Gesetzentwurfes sind:
Es gibt keinen Vorrang für das öffentliche Interesse. Selbst wenn dies zur Gefahrenabwehr geeignet wäre, muss die Behörde die Öffentlichkeit über Missstände nicht unterrichten;
Er enthält keine Verpflichtung der Behörden, Missstände und Kontrollergebnisse tagesaktuell unter Nennung von Produkt und Hersteller bekannt zu machen;
Es gibt keine Informationsbeschaffungspflicht von Behörden bei anderen Behörden;
Es gibt keinen Auskunftsanspruch der Verbraucher gegenüber Unternehmen;
Zahlreiche Informationen sind ausgeschlossen. Die langen Bearbeitungs- und Stellungnahmefristen werden zu monatelanger Verfahrensdauer führen. Unternehmen können leicht für jahrelange Auskunftsverzögerung sorgen.
Ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz muss jedoch folgenden Anforderungen genügen:
Das öffentliche Interesse und die Gefahrenabwehr haben Vorrang vor Ausschlussgründen;
Grundsätzlich müssen alle für Verbraucher relevanten Informationen zugänglich sein. Ausschlussgründe sind die Ausnahme und bedürfen eines Nachweises;
Nur aktuelle Informationen sind entscheidungserhebliche Informationen. Das Verfahrensrecht muss daher Aktualität gewährleisten;
Behördenbekannte Missstände müssen durch Datenbanken erfasst und über das Internet allgemein zugänglich sein;
Unternehmen ist es zumutbar, über ihre Produkte, die Produktionskette und die Herstellungsweise auf Verlangen Auskunft zu geben. Sie müssen dazu, im Rahmen eines angemessenen Rechtsschutzes, verpflichtet werden;
Das Verfahren muss für die Verbraucher einfach und verständlich sein. Die Behörden müssen sie dabei beraten und soweit es ihnen zumutbar ist, über ihren Datenbestand hinaus auch Informationen beschaffen;
Der Internetzugang und Auskünfte zur Gefahrabwehr sind kostenfrei. Die Kosten für andere Informationen sind durch Verwaltungsvereinfachung so niedrig wie möglich anzusetzen und müssen so bemessen werden, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann.
Der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf ist weitgehend wirkungslos. Deshalb wird er nicht nur seinen Zweck verfehlen, sondern auch die Verbraucher enttäuschen und zur unnötigen Ausgabe von Steuergeldern führen.
Wir bitten Sie, ein Gesetz zu verabschieden, das dem im Koalitionsvertrag von CSU, CDU und SPD gesetzten Anspruch, die Informationsrechte der Verbraucher zu stärken, auch tatsächlich Rechnung trägt.
Dies ist ein gemeinsamer Brief folgender aufgeführten Organisationen:
B.A.U.M. e.V.
Bioland
BUND
Demeter
Deutscher Hausfrauen-Bund
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V.
foodwatch e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG
Germanwatch e.V.
Greenpeace e.V.
Mehr Demokratie e.V.
Naturschutzbund Deutschland e.V.
Netzwerk Recherche e.V.
Securvita Gs. zur Entwicklung alternativer Versicherungskonzepte mbH
TRANSPARENCY INTERNATIONAL Deutschland e.V.
WWF Deutschland
Zukunftsstiftung Landwirtschaft in der GLS Treuhand e.V.
Über Ihre Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen,
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