Milchstreik war rechtswidrig
Kartellamt sieht Verstoß gegen das Boykott-Verbot
Der Streik der Milchbauern im Sommer war rechtswidrig, wie das Bundeskartellamt in einem Beschluss feststellte. Der Aufruf des Bundesverbands der Milchviehhalter (BDM) zum Stopp der Lieferungen an die Molkereien habe gegen das Boykottverbot verstoßen, teilte das Bundeskartellamt in einer Erklärung mit. Hätten sich der Verband mit seiner Forderung nach einem deutschlandweit einheitlichen Milchpreis von 43 Cent pro Liter durchgesetzt, hätte das zudem gegen das Kartellrecht verstoßen. Ein einheitlicher Preis hätte zu einem „flächendeckenden Kartell über alle Marktstufen“ geführt. Ein Bußgeld verhängte das Amt nicht. Bei einem erneuten Aufruf wollen die Wettbewerbshüter ein Bußgeldverfahren einleiten.
Bei dem Boykott der Milchbauern waren zahlreiche Molkereien nicht mehr beliefert worden. Teilweise wurden die Anlieferung und die Auslieferung durch Blockaden verhindert. Zudem beanstandete die Behörde die Höhe des angestrebten Milchpreises: Die Recherchen der Beamten haben ergeben, dass die Milchbauern nicht erst bei einem Milchpreis von 43 Cent pro Liter kostendeckend wirtschaften können. Die vom BDM angesetzten Arbeitskosten der Bauern bezeichnete das Kartellamt als überhöht.
Das Bundeskartellamt erntete für seinen Beschluss bereits Kritik. Marktbeobachter sehen eine beherrschende Stellung von Handelskonzernen und Großmolkereien zu Lasten der Bauern statt des vom Kartellamt angenommen freien und fairen Wettbewerbs. Der Verband der Milchviehhalter will den Beschluss nicht hinnehmen und hat angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.







