Baden-Württemberg spricht sich gegen Systemwechsel beim Ökolandbau aus
Minister Peter Hauk MdL: "Bewährte Regelungen fortführen"
(Neue EU-Öko-Verordnung im Bundesrat). Die bisherige EU-Öko-Verordnung hat sich bewährt, besonders auch das darin vorgegebene Kontrollsystem. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission führt dagegen nicht zur Entbürokratisierung, Deregulierung und Vereinfachung des EU-Agrarrechts", betonte der baden-württembergische Minister im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (12. April) in Stuttgart. Es seien grundsätzliche Änderungen am Entwurf der EU-Kommission notwendig. So dürften Erleicherungen im Handel mit Drittländern nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Auch eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten sei nicht akzeptabel.
Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am 7. April einem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen gefolgt. Die Länder hatten sich dafür eingesetzt, dass bei einer Novellierung der EU-Öko-Verordnung bisher bewährte Regelungen übernommen werden.
Beispielhaft sei das bewährte, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigte System für den Schutz der Kennzeichnung von Bio-Produkten zu nennen. Der Bundesrat fordert, auch in Zukunft sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Kennzeichnung im Bereich der ökologischen Landwirtschaft umfassend geschützt werden. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel, die als Ökolebensmittel gekennzeichnet werden, eindeutig aus ökologischer Erzeugung stammen", sagte der Minister.
Baden-Württemberg hat sich auch dafür eingesetzt, dass die über die EU-Verordnung hinausgehenden privaten und nationalen(staatlichen) Qualitätsstandards weiterhin gekennzeichnet und beworben werden dürfen. Die von der EU vorgesehenen Einschränkungen sind vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft nicht nachzuvollziehen. Der Wettbewerb würde unnötig eingeschränkt und die Transparenz im Blick auf Qualitätsunterschiede erschwert.
Nach Ansicht von Minister Hauk seien klare und umfassende Regelungen für den Handel mit Drittländern zwar notwendig und Erleichterungen zu begrüßen, allerdings dürften neue Regelungen weder die Wettbewerbschancen verzerren, noch zu einer Absenkung des bisherigen hohen Standards führen. Auch die strengen Maßstäbe bei der Kontrolle von Importen dürften nicht aufgeweicht werden.







