Gesundheit
Krankmachende Bakterien in Hackfleisch, abgepackten Salaten und Fertigteigen
Bundesamt stellt aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vor
STEC-Bakterien können akute Darmentzündungen hervorrufen. Bei Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden diese Bakterien in Rinderhackfleisch, in Salaten aus Fertigpackungen sowie in Fertigteigen und Backmischungen gefunden. Diese und weitere Ergebnisse hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammen mit der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) auf seiner Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Bei amtlichen Untersuchungen von Rinderhackfleisch wurden potentiell krankmachende Keime gefunden. 6,7 Prozent der Proben enthielten STEC-Bakterien (Shiga-Toxin-bildende E. coli), 21,5 Prozent Listerien (Listeria monocytogenes). Empfindliche Verbrauchergruppen wie Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten Hackfleisch daher nur ausreichend durcherhitzt verzehren.
Auch in einer aktuellen Untersuchung von Fertigteigen und Backmischungen wurde in jeder zehnten Probe STEC nachgewiesen. Verbraucher sollten deshalb Teige und Backwaren nur nach vollständiger Erhitzung essen.
Für das amtliche Zoonosen-Monitoring wurden 2021 über 400 Proben von Feldsalat, Rucola und Pflücksalat in Fertigpackungen untersucht. In fast jeder zweiten Probe wurden sogenannte präsumtive Bacillus cereus nachgewiesen, welche bei hohen Keimzahlen zu Erbrechen und Durchfall führen können. In geringerem Umfang wurden ebenfalls STEC-Bakterien und Listerien gefunden. Da Salate roh verzehrt und die Keime damit nicht durch Erhitzen abgetötet werden, sollten empfindliche Verbrauchergruppen vorsichtshalber auf den Verzehr von Salat aus Fertigpackungen verzichten.
Bei Acrylamid kann eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Es entsteht beim Backen, Braten und Frittieren von Lebensmitteln. Gemüsechips und geschwärzte Oliven wiesen bei amtlichen Untersuchungen höhere Mengen an Acrylamid auf. Zum Schutz der Verbraucher sind daher laut BVL weitere Maßnahmen zur Minimierung des Acrylamidgehalts notwendig.