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EU-Agrarrat beschließt Ratsschlussfolgerungen zur Farm-to-Fork-Strategie

Der EU-Agrarrat hat am 19. Oktober einstimmig die Ratsschlussfolgerungen zur Farm-to-Fork-Strategie beschlossen. Er bekenne sich damit zu einer Ernährungs- und Landwirtschaft, die auf die Ziele Innovation und digitale Technik, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschutz setze. Die Schlussfolgerungen des Rates dienen der EU-Kommission als Richtschnur für ihre zukünftige Arbeit.

In der im Mai von der EU-Kommission vorgestellten Farm-to-Fork-Strategie sind 27 Maßnahmen zugunsten eines nachhaltigen Ernährungssystems beschrieben. Dazu gehören beispielsweise eine EU-weit einheitliche erweiterte Nährwertkennzeichnung, das Tierwohlkennzeichen oder die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung.

Die Schlussfolgerungen des EU-Agrarrats betreffen

- Ernährungssicherheit: Eine ausreichende und vielfältige Versorgung mit hochwertigen, nahrhaften, sicheren und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln zu angemessenen Preisen müsse ständig sichergestellt sein.

- Einkommensgerechtigkeit: Ein gerechtes Einkommen für Primärerzeuger sei von größter Bedeutung für einen erfolgreichen Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem.

- Forschung und Innovation: Forschung und Innovation seien wichtige Mittel zur Verwirklichung nachhaltiger Lebensmittelsysteme. Dazu gehören grüne und digitale Innovationen und Biotechnologie, sofern unbedenklich für Gesundheit und Umwelt.

- Bodenfruchtbarkeit und landwirtschaftliche Produktivität: Beides müsse erhalten und wiederhergestellt werden, um die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

- Neuformulierung von Lebensmitteln: Diese müsse gefördert werden, im Einklang mit Leitlinien für eine gesunde und nachhaltige Ernährung (z. B. für Salz, Zucker und gesättigte Fettsäuren).

- Lebensmittelkennzeichnung: Kennzeichnung, die Vermarktungsmethoden, die Preisgestaltung, der leichte Zugang, Nährstoffqualität, Ernährungserziehung und Informationskampagnen würden eine wesentliche Rolle bei der Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung spielen.

Die Ratsvorsitzende, Bundesministerin Julia Klöckner, stellte finanzielle Unterstützung beim nachhaltigen Umbau des Land- und Ernährungswirtschaft in Aussicht, aber argumentierte auch: „Wenn wir regionale Produktion und Ernährungssicherheit wollen, dürfen wir die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft nicht gefährden. Der ganzheitliche Ansatz muss deshalb Wechselwirkungen und Zielkonflikte in den Blick nehmen: vom Landwirt bis zum Verbraucher."

Der Lebensmittelverband Deutschland und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie fordern die EU-Kommission bereits auf, die Ziele in „sinnvolle Maßnahmen“ zu überführen. Die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft seien offen für alle konstruktiven Vorschläge der Kommission zur Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie, aber drängen auf umfassende Folgenabschätzung aller Maßnahmen. Gleichzeitig hofften sie auf finanzielle Zuwendungen für die Wirtschaft. "Wir begrüßen darüber hinaus den Hinweis des Rates, dass neue Anforderungen mit einer entsprechenden Förderung unterlegt werden. Vor uns liegt ein enormer Investitions- und Forschungsbedarf, den die Wirtschaft allein nicht stemmen kann“, sagte Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beider Verbände.

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