Gentechnik
Alle regionalen Produkte Gentechnikfrei
Baden-Württemberg legt Gentechnik-Untersuchungen vor
In den regional in Baden-Württemberg erzeugten landwirtschaftlichen Produkten konnten 2019 keinerlei gentechnisch veränderte Organismen nachgewiesen werden. Insgesamt wurden in 7,2 Prozent der vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg untersuchten Proben gentechnisch veränderte Bestandteile gefunden.
In Baden-Württemberg findet kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Im globalisierten Weltmarkt ist jedoch nicht auszuschließen, dass weiterverarbeitete Lebensmittel gentechnisch veränderte Anteile enthalten. Damit keine unzulässige Gentechnik in Lebensmitteln baden-württembergischer Verbraucher landet, kontrollieren die Experten des CVUA Freiburg auf mehreren Ebenen und nehmen neben Lebensmitteln stichprobenartig auch Saatgut, heimische Ernteproben und Futtermittel unter die Lupe.
Insgesamt wurden im letzten Jahr 526 Lebensmittel untersucht. Kein regionales Landwirtschaftsprodukt aus Baden-Württemberg wurde positiv getestet. Bei den 38 positiven Proben handelte es sich wieder überwiegend um Nachweise zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 Prozent, insbesondere bei Soja.
Leicht höher, aber immer noch als rechtskonform zu bewerten, waren vier positive Befunde für zugelassenes gentechnisch verändertes Soja zwischen 0,13 und 0,22 Prozent bei Säuglingsnahrung auf Sojabasis, einem vegetarischen Alternativprodukt für Schnitzel und bei Sojalecithin. Überschreitungen des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 Prozent für zugelassene, gentechnisch veränderte Pflanzen wurden dagegen wie seit Jahren auch in diesem Jahr nicht festgestellt.
Spuren an zugelassenem gentechnisch verändertem Mais waren in einer Probe Mikrowellenpopcorn nachweisbar. Bei allen weiteren Lebensmitteln auf Maisbasis wurde kein gentechnisch veränderter Mais angetroffen. Im Pollenanteil eines konventionellen Importhonigs war gentechnisch verändertes Soja nachweisbar; allerdings nur in sehr geringen Spuren, sodass dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog. Bestandteile von nicht zugelassener, gentechnisch veränderter Papaya waren in zwei Proben einer gezuckerten Fruchtkonserve nachweisbar.
„Die einzelnen Positivbefunde und die Befunde im Spurenbereich zeigen, dass die Stichprobenuntersuchungen auch weiterhin notwendig sind, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu überprüfen. In Baden-Württemberg werden wir daher auch künftig Lebensmittel umfangreich und risikoorientiert auf mögliche gentechnische Veränderungen untersuchen“, betonte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Hauk.
Weitere Info: Ausführlicher Untersuchungsbericht