Start / Business / Themen / Recht / Bio-Tierhaltung bleibt Grundsätzen treu

EU-Ökoverordnung

Bio-Tierhaltung bleibt Grundsätzen treu

Tierhaltungsregeln der neuen Öko-Verordnung veröffentlicht

Berlin/Brüssel, 06.04.2020 | Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat zwei Rechtsakte veröffentlicht, welche das neue Bio-Basisrecht (2018/848) konkretisieren. Der im Amtsblatt der Europäischen Union publizierte Durchführungsrechtsakt 2020/464 hat den Schwerpunkt Tierhaltungsregeln und festigt Bio als den mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard für die umwelt- und artgerechte Tierhaltung.

Die Öko-Tierhaltung bleibt flächengebunden und setzt auf Platz im Stall, Auslauf und Bio-Futter. Viele Tier-Regeln bleiben gleich, weil sie sich bewährt haben – etwa die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der Ökologischen Sauen-, Schweine-, und -Rinderhaltung. Einige Vorschriften, wie beispielsweise die Regeln für Öko-Geflügelbetriebe, ändern sich. Auch bereits veröffentlicht ist die Verordnung 2020/427. Darin enthalten sind ergänzende Regeln zu Sprossen, zur Fütterung von Bienen und zu Aquakultur-Jungtieren. 

Der neue Rechtsakt gilt zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021. Das Basisrecht wird in den nächsten Monaten weiter ergänzt, beispielsweise mit Regeln für den Pflanzenbau oder zur Bio-Kontrolle.

Ein dritter Rechtsakt zum Umgang mit Katastrophen ist ebenfalls fertig gestellt. Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

 

Ausführliche Infos zu den neuen Bio-Tierregeln auf der BÖLW-Webseite: www.boelw.de/neuebiotierregeln

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

EU-Parlament verhindert Regeln für Bio-Salz

BÖLW begrüßt das Veto

Gestern hat das EU-Parlament die Pläne der EU-Kommission, europarechtliche Regelungen für Bio-Salz vorzugeben, gestoppt. Ein Rechtsakt zu Bio-Salz im Rahmen des EU-Bio-Rechts wird seit vier Jahren kontrovers diskutiert und wurde am 2. Mai von der EU-Kommission vorgelegt. Durch das Veto des EU-Parlaments ist er nun jedoch hinfällig und es gibt damit keine Regeln für Bio-Salz in der EU-Öko-Verordnung.

12.07.2023mehr...
Stichwörter: Tierhaltung, EU-Ökoverordnung, EU-Recht, BÖLW

Verschiebung der EU-Öko-Verordnung

Heute hat die EU-Kommission die Verschiebung der Anwendung der EU-Öko-Verordnung um ein Jahr vorgeschlagen. Die Änderungsverordnung muss im nächsten Schritt vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Bioland sowie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission.

04.09.2020mehr...
Stichwörter: Tierhaltung, EU-Ökoverordnung, EU-Recht, BÖLW

Auflösung der Borchert-Kommission: Finanzierung ungenügend

Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung stellt Arbeit ein

Am Dienstag hat das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, auch bekannt als Borchert-Kommission, die eigene Auflösung beschlossen. Rund vier Jahre lang hat das Expertengremium die Bundesregierung mit Empfehlungen für den Umbau der Tierhaltung unterstützt. So forderte sie etwa die Einführung einer Tierwohlprämie, eines Preisaufschlags auf tierische Lebensmittel wie Fleisch, um das Tierwohlniveau schrittweise anzuheben. Als Grund für die Auflösung gab die Kommission den fehlenden Durchbruch in der für den Umbau notwendigen Finanzierung an.

24.08.2023mehr...
Stichwörter: Tierhaltung, EU-Ökoverordnung, EU-Recht, BÖLW