EU-Ökoverordnung
Bio-Tierhaltung bleibt Grundsätzen treu
Tierhaltungsregeln der neuen Öko-Verordnung veröffentlicht
Berlin/Brüssel, 06.04.2020 | Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat zwei Rechtsakte veröffentlicht, welche das neue Bio-Basisrecht (2018/848) konkretisieren. Der im Amtsblatt der Europäischen Union publizierte Durchführungsrechtsakt 2020/464 hat den Schwerpunkt Tierhaltungsregeln und festigt Bio als den mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard für die umwelt- und artgerechte Tierhaltung.
Die Öko-Tierhaltung bleibt flächengebunden und setzt auf Platz im Stall, Auslauf und Bio-Futter. Viele Tier-Regeln bleiben gleich, weil sie sich bewährt haben – etwa die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der Ökologischen Sauen-, Schweine-, und -Rinderhaltung. Einige Vorschriften, wie beispielsweise die Regeln für Öko-Geflügelbetriebe, ändern sich. Auch bereits veröffentlicht ist die Verordnung 2020/427. Darin enthalten sind ergänzende Regeln zu Sprossen, zur Fütterung von Bienen und zu Aquakultur-Jungtieren.
Der neue Rechtsakt gilt zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021. Das Basisrecht wird in den nächsten Monaten weiter ergänzt, beispielsweise mit Regeln für den Pflanzenbau oder zur Bio-Kontrolle.
Ein dritter Rechtsakt zum Umgang mit Katastrophen ist ebenfalls fertig gestellt. Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Ausführliche Infos zu den neuen Bio-Tierregeln auf der BÖLW-Webseite: www.boelw.de/neuebiotierregeln